Posen – ul. Solna
61-736 Poznań, Polen
+48 61 641-64-61
Telefonische Gespräche sind zunächst auf Englisch möglich. Hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten telefonisch oder per E-Mail; wir rufen Sie auf Deutsch zurück.
Marcin Butkiewicz ist ein in Polen zugelassener Rechtsberater (radca prawny) mit Sitz in Poznań/Posen. Die Kanzlei berät Privatpersonen, Unternehmer und Gesellschaften im polnischen Recht und unterstützt deutschsprachige Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei Angelegenheiten mit Polenbezug – von der ersten Einschätzung bis zur Vertretung vor polnischen Gerichten, einschließlich des Obersten Gerichts, des Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg.
★★★★★ 4,7 / 5 bei Google · Aktuelle Bewertungen ansehen →
Die Kanzlei von Marcin Butkiewicz beruht auf der Überzeugung, dass hochwertige juristische Arbeit eine aufmerksame Beziehung zum Mandanten voraussetzt. Jeder Fall verlangt einen eigenen Ansatz: eine passende Prozessstrategie, ein angemessenes Tempo und eine klare Kommunikation mit Gerichten, Vertragspartnern und Behörden. Deshalb setzt die Kanzlei nicht auf schematische Lösungen.
Wir beraten Unternehmer, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen. Wir führen Fälle umfassend – von der vorgerichtlichen Phase über streitige und nichtstreitige Verfahren bis zu Sicherung und Vollstreckung. Erfahrung in Streitigkeiten mit komplexem Sachverhalt und in Grundsatzverfahren – darunter eine von der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte betreute Sache – erlaubt einen Blick, der über die bloße Norm hinausgeht.
Bei größeren oder ungewöhnlichen Mandaten stellt die Kanzlei Teams aus radcowie prawni, Rechtsanwälten und externen Spezialisten zusammen. Die Auswahl richtet sich nach den Anforderungen des Falls, sodass der Mandant genau die benötigte Expertise erhält – vom Straf- und Wirtschaftsrecht bis zu hoch spezialisierten Bereichen wie neuen Technologien oder dem Vergaberecht.
Die Tätigkeit umfasst außerdem die Beratung in Vergabeverfahren, bei der Einführung neuer Technologien und in EU-finanzierten Projekten sowie die Erstellung von Stellungnahmen zu Richtlinienentwürfen im Auftrag der Europäischen Kommission. Die Kanzlei betreut Mandanten auf Polnisch, Englisch, Deutsch und Französisch.
Marcin Butkiewicz verbindet die anwaltliche Praxis mit der Lehre. Er hat juristische Lehrveranstaltungen gehalten und Schulungen auf Fachkonferenzen durchgeführt. Zudem ist er Autor einer Monografie und zahlreicher Beiträge in der juristischen, wirtschaftlichen, steuerlichen, rechnungslegungsbezogenen und technologischen Fachpresse. Diese Erfahrung zeigt sich in klarer Beratung und präzise formulierten Schriftsätzen.
Bereits im ersten Gespräch werden Leistungsumfang, Zeitplan und Vergütungsmodell klar festgelegt, damit der Mandant weiß, womit er rechnen kann.
Wir behandeln jeden neuen Fall wie den ersten – mit Aufmerksamkeit, sorgfältiger Analyse und laufender Erreichbarkeit während des gesamten Mandats.
Das anwaltliche Berufsgeheimnis ist die Grundlage. Es ist besonders wichtig in Familien-, Vermögens- und Gesellschaftsangelegenheiten.
Wir arbeiten auf ein konkretes Ergebnis hin – einen Vergleich, ein Urteil, eine wirksame Vollstreckung oder eine sichere Transaktion – statt ein Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen.
Die Kanzlei von Marcin Butkiewicz hat ihren Sitz im Zentrum von Poznań (Posen). Marcin Butkiewicz ist in Polen als radca prawny zugelassen – ein juristischer Beruf, der die Beratung, die Ausarbeitung von Verträgen und Schriftsätzen sowie die Vertretung vor polnischen Gerichten und Behörden im gesetzlich vorgesehenen Umfang umfasst.
Eine erste Einschätzung kann auf Deutsch erfolgen. Dabei wird geklärt, welches polnische Gericht oder welche Behörde zuständig ist, welche Unterlagen benötigt werden, ob Übersetzungen, Apostillen oder Vollmachten erforderlich sind und ob die Angelegenheit aus dem Ausland geführt werden kann.
Viele vorbereitende Schritte lassen sich per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz organisieren. Ob eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist, hängt vom Verfahren und von der Entscheidung des zuständigen Gerichts oder der Behörde ab. Ausländische Dokumente benötigen unter Umständen eine beglaubigte Übersetzung, Apostille oder Legalisation – vor der Beauftragung einer Übersetzung sollte geprüft werden, welche Unterlagen tatsächlich eingereicht werden müssen.
Vor Beginn der Bearbeitung werden der rechtliche Prüfungsumfang, die erforderlichen Dokumente und das Vergütungsmodell festgelegt. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kann eine Abstimmung mit einem im anderen betroffenen Staat zugelassenen Rechtsanwalt erforderlich sein.
Die Kanzlei hat zwei Schwerpunkte: die Beratung von Privatpersonen und die laufende Betreuung von Unternehmen. Sie übernimmt sowohl einzelne Mandate als auch langfristige Beratungsaufträge. Wenn besondere Fachkenntnisse erforderlich sind, arbeitet sie mit Rechtsanwälten und weiteren Spezialisten aus Posen und der Region zusammen.
Die Kanzlei berät Privatpersonen in Familien-, Vermögens-, Erb-, Schadensersatz- und Strafsachen und berücksichtigt dabei neben der rechtlichen stets auch die persönliche Dimension.
Laufende rechtliche Betreuung und Beratung in Schlüsselmomenten – von der Gründung über Investitionen bis zu Umstrukturierung und sicherer Abwicklung.
Der Ruf einer Kanzlei entsteht durch die Mandate, die sie bearbeitet. Die folgenden Beispiele zeigen, welche Erfahrung im Laufe der Jahre aufgebaut wurde – von Verfahren vor den höchsten Gerichten bis zur Beratung bei der Weiterentwicklung des europäischen Rechts. Viele Mandate wurden gemeinsam mit Rechtsanwälten und Spezialisten aus Posen und der Region in einer für den Mandanten passenden Struktur bearbeitet.
Beratung in einer Sache, die vom Programm für Grundsatzfälle der Helsinki-Stiftung für Menschenrechte betreut wurde. Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.
Vertretung von Mandanten vor dem Obersten Gericht, dem Verfassungsgerichtshof, den Verwaltungsgerichten und den Schiedsgerichten.
Stellungnahmen zu regulatorischen Vorgaben auf EU-Ebene, unter anderem zu Richtlinien und zum rechtlichen Umfeld.
Einführung technologischer Lösungen – von Biotech bis zur zivilen Luftfahrt – samt Beratung in aus EU-Mitteln finanzierten Projekten.
Rechtsvorlesungen, Vorträge auf Fachkonferenzen und berufliche Schulungen für Unternehmer und Vertreter des öffentlichen Sektors.
Autor einer Monografie und vieler Fachartikel in den wichtigsten Titeln der polnischen juristischen, wirtschaftlichen, steuerlich-buchhalterischen und technologischen Presse.
Das Honorar sollte sich nach dem Fall richten, nicht umgekehrt. Deshalb arbeiten wir mit mehreren Abrechnungsmodellen und wählen jeweils das für den Mandanten günstigste.
Die Vergütung wird vor Beginn der Tätigkeit individuell vereinbart und richtet sich im Einklang mit dem Ethikkodex und der Berufsordnung nach dem erwarteten Aufwand, dem erforderlichen Fachwissen, der Schwierigkeit und Komplexität des Falls sowie seiner Bedeutung für den Mandanten. Gesetzliche Mindestgebühren gelten in Polen sowohl für adwokaci als auch für radcowie prawni; die Kosten der Vertretung werden daher nicht durch die Berufsbezeichnung bestimmt.
Ein vereinbartes Honorar für die Führung eines Falls in festgelegtem Umfang – bevorzugt in Verfahren mit vorhersehbarer Kostenstruktur.
Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand – geeignet für laufende Beratung, Transaktionen und Sachen mit schwer absehbarem Verlauf.
Monatliche Pauschale für laufende Betreuung – mit vereinbartem Umfang, vorrangiger Reaktionszeit und festem Preis für Mehrstunden.
Ein Grundteil plus Erfolgsanteil – eingesetzt in Forderungs- und Entschädigungssachen und überall dort, wo das Ergebnis einen messbaren Geldwert hat.
Ein erstes Gespräch dient dazu, den Sachverhalt zu verstehen und die möglichen nächsten Schritte einzuschätzen. Nehmen Sie Kontakt mit der Kanzlei auf, um das weitere Vorgehen zu klären.