Rechtsanwalt für Inkasso und Forderungseinzug in Polen

Zahlt ein polnischer Geschäftspartner eine fällige Rechnung nicht, zählt neben der rechtlichen Prüfung vor allem ein schnelles und wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen. Die Kanzlei unterstützt deutsche und andere ausländische Unternehmen beim außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungseinzug in Polen – von der Zahlungsaufforderung über Mahn- und Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung.

Hinweis: Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird hier lediglich als beschreibende Übersetzung des polnischen Berufstitels „radca prawny“ verwendet und bedeutet keine Zulassung als deutscher Rechtsanwalt.

Prüfung der Forderung

Am Anfang steht die Prüfung, ob die Forderung besteht, fällig und durchsetzbar ist. Vertrag, Rechnung, Liefernachweise und die bisherige Korrespondenz bilden die Grundlage. Je vollständiger diese Unterlagen sind, desto stärker ist die Position des Gläubigers.

Ebenso ist die Lage des Schuldners zu prüfen – seine Registerdaten und seine Zahlungsfähigkeit. Öffentliche Register geben dazu erste verlässliche Hinweise. So lässt sich einschätzen, welcher Weg Erfolg verspricht. Diese Prüfung steht vor jedem weiteren Schritt.

Zahlungsaufforderung

Häufig beginnt der Einzug mit einer förmlichen Zahlungsaufforderung, die den Schuldner unter Fristsetzung zur Zahlung anhält. In vielen Fällen führt bereits dieser Schritt zur Begleichung oder zu einer Verständigung. Der Schuldner erkennt daran, dass die Sache ernsthaft betrieben wird.

Eine klare Aufforderung dokumentiert zugleich die Fälligkeit und den Verzug, was für die weiteren Schritte von Bedeutung ist. Häufig genügt bereits dieser Schritt für eine Zahlung.

Verzugszinsen und Kosten

Bei verspäteter Zahlung im Geschäftsverkehr können Verzugszinsen und, in bestimmten Fällen, eine Pauschale für Beitreibungskosten verlangt werden. Diese Ansprüche sollten von Anfang an mit erfasst werden.

Wir berechnen die Nebenforderungen zutreffend, damit die Forderung vollständig geltend gemacht wird. Übersehene Nebenforderungen lassen sich später kaum nachfordern.

Mahnverfahren

Bleibt die Zahlung aus, kann ein Zahlungstitel erwirkt werden. Polen kennt ein zügiges Mahnverfahren, das auch elektronisch geführt werden kann und in geeigneten Fällen schnell zu einem Titel führt. Die Wahl des richtigen Verfahrens spart Zeit und Kosten.

Wir wählen das passende Verfahren und bereiten den Antrag so vor, dass er den Anforderungen genügt und zügig bearbeitet werden kann. Ein sorgfältig vorbereiteter Antrag beschleunigt das Verfahren.

Ihr Anliegen persönlich besprechen

Wenn Fristen einzuhalten sind oder eine Entscheidung ansteht, besprechen Sie Ihre Situation direkt mit uns – telefonisch oder online, auf Deutsch oder Polnisch. Kontakt aufnehmen.

Europäisches Mahnverfahren

Sitzt der Schuldner in einem anderen EU-Staat, steht das Europäische Mahnverfahren zur Verfügung, das eine grenzüberschreitende Durchsetzung erleichtert. Es führt zu einem Titel, der in anderen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Das erspart ein gesondertes Anerkennungsverfahren im Ausland.

Wir prüfen, ob dieses Verfahren im konkreten Fall der günstigste Weg ist, und führen es durch. So wirkt der Titel in anderen Mitgliedstaaten unmittelbar.

Sicherung der Forderung

Besteht die Gefahr, dass der Schuldner Vermögen beiseiteschafft, kann eine Sicherung der Forderung beantragt werden, bevor oder während das Hauptverfahren läuft. So wird die spätere Durchsetzung geschützt.

Wir prüfen, ob eine Sicherung möglich und sinnvoll ist, und beantragen sie, wo dies die Erfolgsaussichten verbessert. Eine Sicherung schützt vor allem vor dem Beiseiteschaffen von Vermögen.

Bestrittene Forderungen

Wendet der Schuldner ein, die Forderung bestehe nicht, geht die Sache in ein streitiges Verfahren über. Dann ist die Forderung mit den vorhandenen Beweisen darzulegen und zu begründen.

Wir führen auch das streitige Verfahren und legen die Forderung so dar, dass sie Bestand hat. Vorhandene Beweise sollten dafür früh geordnet werden.

Vollstreckung

Liegt ein Titel vor und zahlt der Schuldner dennoch nicht, wird die Forderung im Wege der Vollstreckung durchgesetzt. In Polen erfolgt sie über den Gerichtsvollzieher, der auf Vermögen, Konten und Forderungen zugreifen kann. Der Antrag sollte die bekannten Vermögenswerte des Schuldners benennen.

Wir leiten die Vollstreckung ein und begleiten sie, bis die Forderung befriedigt ist oder feststeht, dass eine Beitreibung nicht möglich ist. Die Vollstreckung sollte gezielt auf vorhandenes Vermögen gerichtet werden.

Grenzüberschreitende Vollstreckung

Ein in einem Land erwirkter Titel muss oft in einem anderen durchgesetzt werden. Innerhalb der EU erleichtern gemeinsame Regeln die Anerkennung und Vollstreckung, sodass ein Titel auch über Grenzen hinweg wirkt.

Wir unterstützen bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung, damit ein Titel dort wirkt, wo der Schuldner Vermögen hat. Innerhalb der EU ist dieser Weg deutlich vereinfacht.

Insolvenz des Schuldners

Ist der Schuldner insolvent, ändert sich der Weg: Die Forderung ist im Insolvenzverfahren anzumelden, und die Befriedigung richtet sich nach dessen Regeln. Wer die Anmeldung versäumt, riskiert den Verlust der Forderung im Verfahren. Eine rechtzeitige Anmeldung ist wichtig.

Wir melden die Forderung im Insolvenzverfahren an und wahren die Rechte des Gläubigers im Verfahren. Eine rechtzeitige Anmeldung der Forderung ist dabei entscheidend.

Verjährung

Forderungen unterliegen der Verjährung; für Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr gelten bestimmte Fristen. Diese Fristen sind im Geschäftsverkehr kürzer, als viele Gläubiger annehmen. Ein Ablauf der Frist kann die Durchsetzung ausschließen.

Deshalb sollte eine offene Forderung nicht zu lange liegen bleiben. Wir prüfen die Fristen und leiten rechtzeitig die erforderlichen Schritte ein. Eine verjährte Forderung lässt sich kaum noch durchsetzen.

Durchsetzung aus der Ferne

Der Forderungseinzug kann weitgehend aus der Ferne betrieben werden. Nach einer ersten Prüfung – auf Deutsch oder Polnisch – übernehmen wir die Aufforderung, das Verfahren und die Vollstreckung auf der Grundlage einer Vollmacht.

So kann ein ausländischer Gläubiger seine Forderung in Polen durchsetzen, ohne für jeden Schritt anzureisen. Die einzelnen Schritte stimmen wir laufend mit Ihnen ab.

Ratenzahlung und Vergleich

Nicht jede Forderung muss vollständig gerichtlich durchgesetzt werden. Häufig lässt sich eine Ratenzahlung oder ein Vergleich vereinbaren, was schneller zu einer Zahlung führen kann als ein langes Verfahren. Voraussetzung ist, dass die Vereinbarung klar gefasst und abgesichert ist.

Wir prüfen, ob eine solche Lösung sinnvoll ist, und gestalten die Vereinbarung so, dass sie durchsetzbar bleibt, falls der Schuldner sie nicht einhält. Ein Vergleich kann schneller zu Geld führen als ein Prozess.

Anerkenntnis des Schuldners

Erkennt der Schuldner die Forderung an, vereinfacht dies die weitere Durchsetzung und kann sich auf die Verjährung auswirken. Schon eine Teilzahlung kann als Anerkenntnis zu werten sein. Ein Anerkenntnis sollte daher richtig dokumentiert werden.

Wir sorgen dafür, dass ein Anerkenntnis so festgehalten wird, dass es im weiteren Verlauf verwendet werden kann. Ein Anerkenntnis kann zudem die Verjährung beeinflussen.

Mehrere Schuldner und Bürgen

Haften mehrere Personen für eine Forderung oder besteht eine Bürgschaft, erweitern sich die Möglichkeiten der Durchsetzung. Der Gläubiger kann sich an denjenigen halten, bei dem eine Zahlung am wahrscheinlichsten ist. Zu klären ist, gegen wen mit welchen Aussichten vorgegangen wird.

Wir prüfen, welche Schuldner und Sicherungsgeber in Anspruch genommen werden können, und richten das Vorgehen danach aus. Mehr Haftende bedeuten oft bessere Aussichten auf Zahlung.

Auskunft über das Vermögen

Ist unklar, ob der Schuldner über pfändbares Vermögen verfügt, kann im Vollstreckungsverfahren eine Auskunft über sein Vermögen erlangt werden. Diese Auskunft erfolgt unter Mitwirkung des Gerichtsvollziehers. So lässt sich die Vollstreckung gezielt ausrichten.

Wir nutzen die verfügbaren Mittel, um das Vermögen des Schuldners zu ermitteln, und richten die Vollstreckung darauf aus. Ohne Kenntnis des Vermögens läuft eine Vollstreckung oft ins Leere.

Forderungsverkauf und Abtretung

In manchen Fällen kann eine Forderung abgetreten oder verkauft werden, statt sie selbst durchzusetzen. Der Preis richtet sich dann nach dem Ausfallrisiko und der Werthaltigkeit. Ob dies sinnvoll ist, hängt von der Werthaltigkeit und den Umständen ab.

Wir prüfen, ob eine Abtretung eine sinnvolle Alternative ist, und gestalten sie rechtssicher. So lässt sich eine Forderung auch ohne eigenes Verfahren verwerten.

Kosten des Einzugs

Mit dem Forderungseinzug sind Kosten verbunden – für die anwaltliche Tätigkeit sowie gegebenenfalls für Gericht und Vollstreckung. Die Erstprüfung der Forderung beginnt bei 200 EUR. Auf dieser Grundlage prüfen wir die Unterlagen, die Durchsetzbarkeit und den wirtschaftlich sinnvollen nächsten Schritt.

Die weitere Vergütung hängt insbesondere vom Streitwert, vom Umfang der Unterlagen und vom gewählten Verfahren ab. Ein Teil der Kosten kann in vielen Fällen gegenüber dem Schuldner geltend gemacht werden. Vor Beginn weitergehender Maßnahmen stimmen wir den Kostenrahmen mit Ihnen ab.

Wie die Kanzlei Sie unterstützt

Als Rechtsanwalt (radca prawny) in Polen betreiben wir den B2B-Forderungseinzug von der Prüfung über die Zahlungsaufforderung und das Mahn- oder streitige Verfahren bis zur Vollstreckung, auch grenzüberschreitend.

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Posen und unterstützt ausländische Gläubiger in ganz Polen, weitgehend aus der Ferne. Da Fristen entscheidend sein können, sollte eine Forderung früh vorgelegt werden.

Verwandte Leitfäden

Häufige Fragen

Wie beginne ich den Forderungseinzug in Polen?

Zunächst wird geprüft, ob die Forderung besteht, fällig und durchsetzbar ist, und die Lage des Schuldners eingeschätzt. Häufig folgt eine förmliche Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung, die in vielen Fällen bereits zur Begleichung führt.

Kann ich Verzugszinsen und Kosten verlangen?

Bei verspäteter Zahlung im Geschäftsverkehr können Verzugszinsen und in bestimmten Fällen eine Pauschale für Beitreibungskosten verlangt werden. Diese Nebenforderungen sollten von Anfang an mit erfasst werden.

Wie erhalte ich schnell einen Zahlungstitel?

Polen kennt ein zügiges Mahnverfahren, das auch elektronisch geführt werden kann. Sitzt der Schuldner in einem anderen EU-Staat, steht das Europäische Mahnverfahren zur Verfügung. Wir wählen das passende Verfahren und bereiten den Antrag vor.

Was kann ich tun, wenn der Schuldner Vermögen beiseiteschafft?

Es kann eine Sicherung der Forderung beantragt werden, bevor oder während das Hauptverfahren läuft, um die spätere Durchsetzung zu schützen. Wir prüfen, ob eine Sicherung möglich und sinnvoll ist, und beantragen sie.

Wie wird ein Titel in Polen vollstreckt?

Über den Gerichtsvollzieher, der auf Vermögen, Konten und Forderungen zugreifen kann. Innerhalb der EU erleichtern gemeinsame Regeln zudem die grenzüberschreitende Vollstreckung, sodass ein Titel dort wirkt, wo der Schuldner Vermögen hat.

Wie lange habe ich Zeit, eine Forderung durchzusetzen?

Forderungen unterliegen der Verjährung; für Ansprüche aus dem Geschäftsverkehr gelten bestimmte Fristen, deren Ablauf die Durchsetzung ausschließen kann. Eine offene Forderung sollte daher nicht zu lange liegen bleiben.