Bildrechte, Deepfakes und Privatsphäre nach polnischem Recht

Stand: 11. Juni 2026

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Posen und betreut Mandanten in ganz Polen – persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz.

Die unbefugte Veröffentlichung von Bildern, Videos oder KI-generierten Darstellungen kann in Polen zivilrechtliche, datenschutzrechtliche und in schweren Fällen strafrechtliche Folgen haben. Entscheidend ist ein geordnetes Vorgehen, das mit der Sicherung der Beweise beginnt und die passenden Ansprüche in der richtigen Reihenfolge einleitet.

Kurzüberblick

  • Kernfrage: Wurde das Bildnis, die Privatsphäre oder die Reputation einer Person rechtswidrig genutzt?
  • Wichtig: Originalinhalt, Link, Veröffentlichungsdatum, Reichweite und Identifizierbarkeit müssen gesichert werden.
  • Bei Deepfakes geht es zusätzlich um die technische Sicherung und die schnelle Entfernung, bevor der Inhalt weiterverbreitet wird.

01. Bildnis und Einwilligung

Die Veröffentlichung des Bildnisses erfordert nach polnischem Recht häufig eine Einwilligung, sofern keine Ausnahme greift. Maßgeblich sind Zweck, Kontext, Erkennbarkeit und Art der Veröffentlichung.

Bei Werbenutzung, sensiblen Situationen oder sexualisierten Inhalten ist die rechtliche Schwelle besonders streng zu prüfen, und eine allgemein erteilte Zustimmung deckt solche Verwendungen in der Regel nicht ab.

02. Deepfakes und manipulierte Inhalte

Deepfakes verletzen oft nicht nur Bildrechte, sondern auch Ehre, Privatsphäre und Datenschutz. Entscheidend ist, ob der Inhalt die Person identifizierbar macht und welchen Eindruck er beim Publikum erzeugt.

Schnelle Beweissicherung ist wichtig, weil manipulierte Inhalte häufig gelöscht, gespiegelt oder auf andere Plattformen übertragen werden.

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Wenn Fristen einzuhalten sind, eine Klage vorbereitet werden muss oder Unterlagen aus mehreren Ländern vorliegen, ist eine kurze Vorprüfung sinnvoll. Schildern Sie den Sachverhalt, nennen Sie die beteiligten Personen und fügen Sie die vorhandenen Unterlagen bei.

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03. Ansprüche und Maßnahmen

In Betracht kommen Entfernung, Unterlassung, Entschuldigung, Geldansprüche, Plattformmeldungen und in schweren Fällen Strafanzeige. Bei Unternehmen oder bekannten Personen ist auch Krisenkommunikation relevant.

Die Forderung sollte präzise sein: welche URL, welcher Inhalt, welche Rechtsverletzung und welche konkrete Handlung verlangt wird.

04. Typische Fehler

Viele Betroffene melden Inhalte sofort, ohne Beweise zu sichern. Andere veröffentlichen Gegendarstellungen, die zusätzliche Aufmerksamkeit erzeugen.

Besser ist ein zweistufiges Vorgehen: zuerst die vollständige Sicherung der Beweise und eine rechtliche Bewertung, danach die Entfernung und die Durchsetzung der Ansprüche in einer abgestimmten Reihenfolge.

Das Recht am eigenen Bild im polnischen Recht

Das Recht am eigenen Bild ist in Polen sowohl über den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Zivilgesetzbuch als auch gesondert im Urheberrechtsgesetz geschützt. Danach setzt die Verbreitung eines Bildnisses grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person voraus. Maßgeblich sind der Zweck der Veröffentlichung, der Kontext, die Erkennbarkeit der Person und die Art der Verbreitung.

Das Gesetz sieht allerdings Ausnahmen vor. Keine gesonderte Einwilligung ist regelmäßig erforderlich bei allgemein bekannten Personen, wenn das Bildnis im Zusammenhang mit der Ausübung ihrer öffentlichen Funktion entstanden ist, sowie dann, wenn die abgebildete Person nur ein Beiwerk einer größeren Ansammlung darstellt, etwa als Teil einer Veranstaltung, einer öffentlichen Versammlung oder einer Landschaft. Diese Ausnahmen sind eng auszulegen.

Die Einwilligung ist zweckgebunden: Wer der Nutzung eines Fotos für einen bestimmten Zusammenhang zustimmt, willigt nicht automatisch in jede andere Verwendung ein, insbesondere nicht in eine werbliche oder herabsetzende Nutzung. Bei Werbenutzung, in sensiblen Situationen oder bei sexualisierten Inhalten ist die rechtliche Schwelle besonders streng zu prüfen. Nach dem Tod einer Person können zudem nahe Angehörige gegen bestimmte Verletzungen vorgehen.

Deepfakes: rechtliche Einordnung

Ein Deepfake berührt in der Regel mehrere geschützte Rechtspositionen zugleich. Betroffen sind das Recht am eigenen Bild, die Ehre und der gute Ruf, die Privatsphäre sowie der Schutz personenbezogener Daten. Entscheidend ist, ob der Inhalt die dargestellte Person identifizierbar macht und welchen Eindruck er beim Publikum erzeugt – auch dann, wenn technisch erkennbar ist, dass es sich um eine Manipulation handelt.

Besonders schwer wiegen sexualisierte oder ehrverletzende Manipulationen. Sie können nicht nur zivilrechtliche Ansprüche auslösen, sondern je nach Inhalt auch strafrechtlich relevant sein, etwa im Zusammenhang mit Verleumdung, Bedrohung, Nötigung oder der Verbreitung intimer Darstellungen. Auf europäischer Ebene treten zunehmend Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für künstlich erzeugte oder veränderte Inhalte hinzu, die die Rechtslage ergänzen.

Die Identifizierung der Verantwortlichen ist bei Deepfakes oft schwierig, weil Inhalte anonym eingestellt, gespiegelt und schnell weiterverbreitet werden. Umso wichtiger sind eine frühzeitige, vollständige Beweissicherung und ein strukturiertes Vorgehen gegenüber Verfassern und Plattformen.

Datenschutz: Bild und Stimme als personenbezogene Daten

Neben dem Persönlichkeits- und Bildrecht ist häufig auch das Datenschutzrecht einschlägig. Ein Foto oder Video, auf dem eine Person erkennbar ist, stellt ein personenbezogenes Datum dar. Merkmale des Gesichts oder der Stimme können darüber hinaus als besondere Kategorie von Daten einzuordnen sein, wenn sie zur eindeutigen Identifizierung verwendet werden.

Betroffene können daher auch datenschutzrechtliche Rechte geltend machen, etwa auf Auskunft, Löschung oder Widerspruch gegen eine bestimmte Verarbeitung. In Polen kann zudem eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde in Betracht kommen. Der datenschutzrechtliche und der zivilrechtliche Weg lassen sich kombinieren; welcher Ansatz vorrangig ist, hängt vom Ziel und von der konkreten Verletzung ab.

Ansprüche im Detail und richtige Reihenfolge

Bei einer rechtswidrigen Bildnutzung oder einem Deepfake kommen mehrere Ansprüche in Betracht: die Unterlassung weiterer Verletzungen, die Beseitigung der Folgen einschließlich der Entfernung des Inhalts, eine Richtigstellung oder Entschuldigung, eine Geldentschädigung für die immaterielle Beeinträchtigung oder eine Zahlung an einen sozialen Zweck sowie – bei einem messbaren Vermögensschaden – Schadensersatz nach den allgemeinen Regeln.

Um die weitere Verbreitung schnell zu stoppen, kann gerichtlicher Eilrechtsschutz sinnvoll sein, mit dem eine vorläufige Regelung erwirkt wird, während der Hauptanspruch geprüft wird. Parallel dazu erfolgt die Meldung an die betroffenen Plattformen, und in schweren Fällen kommt eine Strafanzeige hinzu.

Wirksam ist meist ein gestuftes Vorgehen: zuerst die vollständige Sicherung der Beweise, dann die rechtliche Einordnung, anschließend die schnelle Entfernung und der Eilrechtsschutz und schließlich die Durchsetzung der weiteren Ansprüche. Jede Forderung sollte dabei präzise sein und angeben, welche Adresse, welcher Inhalt, welche Rechtsverletzung und welche konkrete Handlung betroffen ist.

Grenzüberschreitende Fälle und Plattformen

Bilder und Deepfakes verbreiten sich häufig über Plattformen mit Sitz außerhalb Polens. In solchen Fällen sind die internationale Zuständigkeit, die Herausgabe von Nutzerdaten und die Vollstreckung eines späteren Urteils gesondert zu prüfen. Innerhalb der Europäischen Union bestehen dafür Rahmenregeln, die das Vorgehen erleichtern.

Der europäische Rechtsrahmen für digitale Dienste verpflichtet Plattformen zu nachvollziehbaren Melde- und Beschwerdeverfahren. Über diese Verfahren lässt sich die Entfernung rechtswidriger Inhalte verlangen; zugleich sollten die Beweise zuvor gesichert sein, da der Inhalt nach der Löschung oft nicht mehr zugänglich ist. Bei Betroffenen, die im deutschsprachigen Ausland leben, stimmen wir das Vorgehen mit dem dort geltenden Recht ab.

Bilder von Minderjährigen und besonders sensible Fälle

Bei Aufnahmen von Minderjährigen gelten strengere Anforderungen. Über die Veröffentlichung entscheiden grundsätzlich die gesetzlichen Vertreter, und der Zweck der Nutzung ist besonders sorgfältig zu prüfen. Das betrifft etwa Schul-, Vereins- und Sportfotos, aber auch die Weiterverbreitung von Aufnahmen in sozialen Netzwerken durch Dritte.

Sexualisierte Darstellungen von Minderjährigen sind strafrechtlich außerordentlich schwerwiegend und sollten unverzüglich den zuständigen Behörden sowie der jeweiligen Plattform gemeldet werden. Auch bei Erwachsenen wiegt die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Aufnahmen besonders schwer; sie kann sowohl strafrechtliche als auch zivil- und datenschutzrechtliche Folgen haben.

In derartigen Fällen kommt es auf schnelles, aber geordnetes Handeln an: die sofortige Sicherung der Beweise, die umgehende Meldung zur Entfernung und, soweit erforderlich, die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden. Wir prüfen zu Beginn, welche Schritte vorrangig einzuleiten sind, um die Verbreitung zu stoppen und die Rechte der betroffenen Person zu wahren.

Beweissicherung bei Bildern und Videos

Gerade bei Bildern, Videos und Deepfakes ist die sorgfältige Sicherung der Beweise von zentraler Bedeutung, weil solche Inhalte besonders schnell gelöscht, gespiegelt oder auf andere Plattformen übertragen werden. Festgehalten werden sollten der Originalinhalt, die vollständige Internetadresse, das Veröffentlichungsdatum, das Profil oder Konto des Verantwortlichen sowie Angaben zur Reichweite und zur Zahl der Zugriffe.

Bei manipulierten Inhalten ist zusätzlich zu dokumentieren, in welchem Zusammenhang der Inhalt verbreitet wurde und welchen Eindruck er beim Publikum erzeugt. Soweit möglich, sollten auch die zugrunde liegenden Originalaufnahmen und der Bearbeitungszusammenhang gesichert werden. In schwereren Fällen kommt eine notarielle oder technische Sicherung in Betracht, die den Zustand einer Seite zu einem bestimmten Zeitpunkt beweiskräftig festhält.

Erst nach der vollständigen Sicherung sollte die Meldung an die Plattform erfolgen, da der Inhalt danach häufig nicht mehr zugänglich ist. Eine geordnete Dokumentation erleichtert nicht nur die Entfernung, sondern auch die spätere gerichtliche Durchsetzung und die Identifizierung der verantwortlichen Person.

Häufig gestellte Fragen

Darf jemand mein Foto ohne Zustimmung veröffentlichen?

Nicht immer. Ob eine Ausnahme greift, hängt von Kontext, Zweck und Erkennbarkeit ab.

Was tun bei einem Deepfake?

Beweise sichern, Plattformmeldung vorbereiten, Verantwortliche identifizieren und rechtliche Ansprüche prüfen.

Kann auch ein altes Foto geschützt sein?

Ja, wenn die Veröffentlichung Persönlichkeitsrechte, Bildrechte oder Privatsphäre verletzt.

Sind Deepfakes in Polen strafbar?

Je nach Inhalt ja. Sexualisierte oder ehrverletzende Deepfakes können strafrechtlich relevant sein, etwa im Zusammenhang mit Verleumdung, Bedrohung oder der Verbreitung intimer Darstellungen. Daneben bestehen zivilrechtliche und datenschutzrechtliche Ansprüche.

Kann ich die schnelle Entfernung erzwingen?

Häufig ja. Neben der Meldung an die Plattform kann gerichtlicher Eilrechtsschutz in Betracht kommen, um die weitere Verbreitung zu stoppen, während der Hauptanspruch geprüft wird.

Dieser Leitfaden enthält allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Fristen, Zuständigkeit und anwendbares Recht müssen im Einzelfall geprüft werden.

„Hinweis: „Rechtsanwalt“ wird hier ausschließlich als beschreibende Übersetzung des polnischen Berufstitels „radca prawny“ verwendet und begründet keine Zulassung als deutscher Rechtsanwalt.“