Rechtsanwalt für Scheidung und Unterhalt in Polen (radca prawny)

Eine Scheidung mit Bezug zu Polen wirft für internationale Familien Fragen auf, die zugleich das Verfahren, die Kinder, den Unterhalt und das Vermögen betreffen. Dieser Leitfaden erklärt, wie eine Scheidung in Polen abläuft und wie ein Rechtsanwalt (radca prawny) Sie vertreten kann, weitgehend ohne Reise nach Polen.

Hinweis: Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird hier lediglich als beschreibende Übersetzung des polnischen Berufstitels „radca prawny“ verwendet und bedeutet keine Zulassung als deutscher Rechtsanwalt.

Wir führen Scheidungen mit Bezug zu Polen für internationale Familien – Zuständigkeit, Verfahren, Kinder, Unterhalt und Vermögensaufteilung, weitgehend ohne Reise nach Polen.

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Zuständigkeit und anwendbares Recht

Bei einer Scheidung mit Auslandsbezug ist zunächst zu klären, welches Gericht zuständig ist und welches Recht gilt. Innerhalb der EU wird die Zuständigkeit durch gemeinsame Regeln bestimmt, die an den Aufenthalt der Ehegatten und weitere Merkmale anknüpfen.

Die Wahl des Forums kann sich auf das Verfahren, das anwendbare Recht und die Dauer auswirken. Deshalb sollte vor Einreichung geklärt werden, ob in Polen oder in einem anderen Land geschieden werden sollte. Diese Frage sollte vor jedem weiteren Schritt beantwortet werden.

Voraussetzungen der Scheidung

Eine Scheidung setzt in Polen voraus, dass die eheliche Lebensgemeinschaft vollständig und dauerhaft zerrüttet ist. Das Gericht prüft, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, bevor es die Ehe scheidet.

Bestehen minderjährige Kinder oder andere Hindernisse, prüft das Gericht zudem, ob eine Scheidung mit deren Wohl vereinbar ist. Die genaue Beurteilung hängt vom Einzelfall ab. Wir prüfen früh, ob die Voraussetzungen einer Scheidung erfüllt sind.

Verschulden

Das polnische Recht kennt die Scheidung mit und ohne Feststellung des Verschuldens. Auf gemeinsamen Antrag kann das Gericht auf die Feststellung des Verschuldens verzichten, andernfalls entscheidet es, ob und welchen Ehegatten ein Verschulden trifft.

Die Verschuldensfrage kann Folgen für den Ehegattenunterhalt haben. Ob ihre Feststellung sinnvoll ist, sollte früh abgewogen werden, da sie das Verfahren erheblich verlängern kann. In vielen Fällen ist ein Verzicht auf die Verschuldensfeststellung der schnellere Weg.

Ablauf des Verfahrens

Das Verfahren beginnt mit einer Klageschrift beim zuständigen Gericht. Es folgen Verhandlungen, in denen das Gericht die Zerrüttung, die Verschuldensfrage sowie die Regelungen zu Kindern und Vermögen prüft, bevor es das Urteil erlässt.

Wie lange das Verfahren dauert, hängt davon ab, ob die Ehegatten sich einig sind und ob über das Verschulden gestritten wird. Eine einvernehmliche Scheidung ist in der Regel schneller. Streit über einzelne Punkte kann das Verfahren dagegen deutlich verlängern.

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Wenn Fristen einzuhalten sind oder eine Entscheidung ansteht, besprechen Sie Ihre Situation direkt mit uns – telefonisch oder online, auf Deutsch oder Polnisch. Kontakt aufnehmen.

Kinder in der Scheidung

Im Scheidungsurteil entscheidet das Gericht auch über die Kinder – über die elterliche Sorge, den Aufenthalt des Kindes und den Kontakt zum anderen Elternteil. Maßstab ist das Wohl des Kindes.

Die Eltern können eine Vereinbarung über die Ausübung der elterlichen Sorge und den Kontakt vorlegen, die das Gericht berücksichtigt. Fehlt eine Einigung, entscheidet das Gericht. Es orientiert sich dabei stets am Wohl des Kindes. Feste, für alle Fälle geltende Regeln bestehen dabei nicht.

Kindesunterhalt

Für ein Kind kann Unterhalt verlangt werden. Seine Höhe richtet sich nach den berechtigten Bedürfnissen des Kindes und nach der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils; beides wird im Einzelfall beurteilt.

Kindesunterhalt kann in Polen auch verlangt werden, wenn ein Elternteil im Ausland lebt. Er kann später geändert werden, wenn sich die Bedürfnisse oder die Leistungsfähigkeit ändern. Eine spätere Anpassung ist daher möglich, wenn sich die Umstände wesentlich ändern.

Ehegattenunterhalt

Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach der Scheidung auch ein Ehegatte Unterhalt verlangen. Ob und in welchem Umfang, hängt insbesondere von der Verschuldensfrage und von der Bedürftigkeit des berechtigten Ehegatten ab.

Wurde ein Ehegatte allein für schuldig erklärt, kann dies seine Pflicht zum Unterhalt gegenüber dem anderen erweitern. Wir prüfen, ob ein Anspruch besteht, und setzen ihn durch oder wehren ihn ab. Ob ein Anspruch besteht, hängt stark von den Umständen des Einzelfalls ab.

Grenzüberschreitender Unterhalt

Lebt eine Partei im Ausland, stellt sich die Frage, welches Land über den Unterhalt entscheidet und wie eine Entscheidung im anderen Staat durchgesetzt wird. Innerhalb der EU bestehen hierfür gemeinsame Regeln.

Wir beraten zur Festsetzung, Änderung und Durchsetzung von Unterhalt über Grenzen hinweg, damit ein Titel auch dort wirkt, wo der Verpflichtete oder der Berechtigte lebt. So bleibt ein Unterhaltstitel auch über Grenzen hinweg wirksam.

Vermögensaufteilung

Mit oder nach der Scheidung ist das gemeinsame Vermögen aufzuteilen. Ausgangspunkt ist in der Regel ein gleicher Anteil am gemeinsamen Vermögen; die Aufteilung umfasst Vermögenswerte und Schulden ebenso wie eine etwaige Ehewohnung.

Ein Ehevertrag kann die gesetzliche Regelung ändern. Die Aufteilung kann im Scheidungsverfahren oder in einem gesonderten Verfahren erfolgen; wir beraten zum sinnvollen Weg. Die Wahl zwischen beiden Wegen kann Zeit und Kosten beeinflussen.

Ehewohnung und Kredit

Häufig ist die Ehewohnung der wichtigste Vermögenswert und zugleich mit einem Kredit belastet. Zu klären ist, wer in der Wohnung bleibt, wie der Wert ausgeglichen wird und wie mit dem gemeinsamen Kredit umzugehen ist.

Diese Fragen sollten zusammen mit der übrigen Vermögensaufteilung betrachtet werden. Wir beraten dazu, wie sich eine belastete Immobilie im Rahmen der Aufteilung sachgerecht behandeln lässt. Dabei sind sowohl der Wert als auch die laufende Kreditbelastung zu berücksichtigen.

Vertretung aus der Ferne

Ein großer Teil eines Scheidungsverfahrens mit Bezug zu Polen kann ohne Ihre Anwesenheit geführt werden. Nach einer ersten Beratung – telefonisch oder online, auf Deutsch oder Polnisch – bereiten wir die Schriftsätze vor und vertreten Sie auf der Grundlage einer Vollmacht.

Das ist besonders für Mandanten hilfreich, die im Ausland leben und nicht wiederholt reisen können. Wir halten Sie auf dem Laufenden und sagen Ihnen, was gegebenenfalls Ihre persönliche Mitwirkung erfordert. Nur einzelne Schritte erfordern überhaupt Ihre Anwesenheit.

Kosten und Dauer

Die Dauer und die Kosten hängen davon ab, ob über das Verschulden gestritten wird und ob Einigkeit über Kinder und Vermögen besteht. Ein streitiges Verfahren dauert länger und ist aufwendiger als eine einvernehmliche Lösung.

Deshalb sollten Kosten und voraussichtliche Dauer gegen das abgewogen werden, was erreicht werden soll. Wir geben früh eine realistische Einschätzung.

Trennung ohne Scheidung

Neben der Scheidung kennt das polnische Recht die Trennung von Tisch und Bett. Sie beendet die Ehe nicht, regelt aber das Zusammenleben, die Kinder und den Unterhalt und kann in Betracht kommen, wenn eine Scheidung nicht gewollt oder nicht möglich ist.

Welcher Weg sinnvoll ist, hängt von der Lage der Familie ab. Wir erläutern die Unterschiede zwischen Scheidung und Trennung und ihre Folgen für Kinder, Unterhalt und Vermögen.

Gemeinsame Sorge und Betreuungsmodelle

Nach einer Trennung ist zu regeln, wie die elterliche Sorge ausgeübt wird und wo das Kind seinen Aufenthalt hat. Möglich sind von einer gemeinsamen Sorge mit einem festen Aufenthalt bis zu einer geteilten Betreuung verschiedene Gestaltungen.

Für internationale Familien ist der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes und ein etwaiger Umzug ins Ausland oft zentral. Wir beraten zu tragfähigen Regelungen und vertreten Sie, wenn darüber gestritten wird.

Durchsetzung von Unterhalt

Ein Unterhaltstitel nützt nur, wenn er sich durchsetzen lässt. Zahlt der Verpflichtete nicht, kann der Titel vollstreckt werden; lebt er im Ausland, greifen innerhalb der EU gemeinsame Regeln zur Anerkennung und Vollstreckung.

Wir unterstützen bei der Durchsetzung eines Unterhaltstitels über Grenzen hinweg, damit die festgesetzte Leistung auch tatsächlich erbracht wird.

Einvernehmliche Lösung

Sind sich die Ehegatten über die wesentlichen Punkte einig – Verschulden, Kinder, Unterhalt und Vermögen –, kann das Verfahren erheblich kürzer und weniger belastend sein. Eine tragfähige Einigung gibt beiden Seiten zudem mehr Sicherheit.

Wir prüfen, was sinnvoll geregelt werden kann, und bereiten eine Einigung so vor, dass sie wirksam und durchsetzbar ist. Wo keine Einigung möglich ist, stärkt dieselbe Vorbereitung Ihre Position vor Gericht.

Wie die Kanzlei Sie unterstützt

Als Rechtsanwalt (radca prawny) in Polen begleiten wir die gesamte Scheidung: Zuständigkeit, Führung des Verfahrens von der Klage bis zum Urteil, Kinder, Kindes- und Ehegattenunterhalt sowie die Vermögensaufteilung.

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Posen und unterstützt Mandanten in ganz Polen, weitgehend aus der Ferne. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Lage und der nächsten Schritte – auf Deutsch, von Anfang an.

Verwandte Leitfäden

Häufige Fragen

Welches Gericht entscheidet über eine Scheidung mit Auslandsbezug?

Das hängt vom Aufenthalt der Ehegatten und weiteren Merkmalen ab und wird innerhalb der EU durch gemeinsame Regeln bestimmt. Die Wahl des Forums kann sich auf Verfahren, anwendbares Recht und Dauer auswirken und sollte vor Einreichung geklärt werden.

Muss über das Verschulden entschieden werden?

Nicht zwingend. Auf gemeinsamen Antrag kann das Gericht auf die Feststellung des Verschuldens verzichten. Die Verschuldensfrage kann jedoch Folgen für den Ehegattenunterhalt haben und das Verfahren verlängern.

Wie wird die Höhe des Kindesunterhalts bestimmt?

Nach den berechtigten Bedürfnissen des Kindes und der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils, jeweils im Einzelfall. Kindesunterhalt kann auch verlangt werden, wenn ein Elternteil im Ausland lebt, und später geändert werden.

Kann ich nach der Scheidung Ehegattenunterhalt verlangen?

Unter bestimmten Voraussetzungen ja; ob und in welchem Umfang, hängt insbesondere von der Verschuldensfrage und von der Bedürftigkeit ab. Wurde ein Ehegatte allein für schuldig erklärt, kann sich seine Unterhaltspflicht erweitern.

Muss ich für die Scheidung nach Polen reisen?

In der Regel nicht für jeden Schritt. Nach einer ersten Beratung kann vieles auf der Grundlage einer Vollmacht aus der Ferne erledigt werden. Wir sagen Ihnen im Voraus, was gegebenenfalls Ihre persönliche Mitwirkung erfordert.

Wird das Vermögen im Scheidungsverfahren aufgeteilt?

Die Aufteilung kann im Scheidungsverfahren oder in einem gesonderten Verfahren erfolgen. Ausgangspunkt ist in der Regel ein gleicher Anteil; ein Ehevertrag kann dies ändern. Wir beraten zum sinnvollen Weg.