Rechtsanwalt für Erbrecht in Polen – Unterstützung für Erben im Ausland (radca prawny)

Wer in Polen erbt – oder ein polnisches Erbe erwartet – steht oft vor Fragen des polnischen Rechts, während er im Ausland lebt. Dieser Leitfaden erklärt, wie die Erbfolge in Polen abläuft, welche Fristen gelten und wie ein Rechtsanwalt (radca prawny) Erben im Ausland vertreten kann, weitgehend ohne Reise nach Polen.

Hinweis: Der Begriff „Rechtsanwalt“ wird hier lediglich als beschreibende Übersetzung des polnischen Berufstitels „radca prawny“ verwendet und bedeutet keine Zulassung als deutscher Rechtsanwalt.

Wir vertreten Erben im Ausland in polnischen Erbsachen – von der Annahme oder Ausschlagung über die Bestätigung der Erbschaft bis zu Pflichtteil und Nachlassteilung, weitgehend aus der Ferne.

Kontakt aufnehmen

Gesetzliche und testamentarische Erbfolge

Die Erbfolge richtet sich in Polen entweder nach einem Testament oder, wenn kein wirksames Testament vorliegt, nach der gesetzlichen Erbfolge. Bei der gesetzlichen Erbfolge erben zunächst der Ehegatte und die Kinder, danach in einer festgelegten Reihenfolge weitere Verwandte.

Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge ändern, findet aber seine Grenze im Pflichtteilsrecht. Der erste Schritt ist stets zu klären, ob ein Testament vorhanden ist und wer nach dem Gesetz oder dem Testament als Erbe in Betracht kommt.

Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft

Ein Erbe kann die Erbschaft annehmen oder ausschlagen. Für die Erklärung gilt eine gesetzliche Frist, die grundsätzlich sechs Monate ab dem Zeitpunkt beträgt, in dem der Erbe von seiner Berufung erfahren hat. Wird nichts erklärt, tritt von Gesetzes wegen eine Annahme mit beschränkter Haftung ein.

Weil eine Erbschaft auch Schulden umfassen kann, ist diese Frist besonders wichtig. Wer im Ausland lebt, sollte früh prüfen, ob angenommen oder ausgeschlagen werden soll, damit die Frist nicht ungenutzt verstreicht. Eine einmal abgegebene Erklärung lässt sich zudem nur schwer rückgängig machen, weshalb sie gut überlegt sein sollte.

Bestätigung der Erbschaft

Damit ein Erbe gegenüber Banken, Registern oder Miterben handeln kann, muss die Erbenstellung förmlich bestätigt werden. Das geschieht in Polen entweder durch eine notarielle Erbschaftsbescheinigung oder durch einen gerichtlichen Beschluss über die Feststellung des Erbschaftserwerbs.

Welcher Weg möglich ist, hängt vom Fall ab – etwa davon, ob alle Beteiligten mitwirken. Erst nach dieser Bestätigung lässt sich über den Nachlass verfügen, etwa eine geerbte Immobilie verkaufen oder ein Konto auflösen. Liegt bereits eine im Ausland ausgestellte Bescheinigung vor, prüfen wir, ob sie in Polen verwendet werden kann.

Pflichtteil

Nahe Angehörige, die durch Testament oder Schenkungen übergangen wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Pflichtteil verlangen. Dieser besteht in Polen in einem Geldanspruch gegen die Erben und nicht in einem Anteil an einzelnen Nachlassgegenständen.

Für den Pflichtteil gelten eigene Fristen, und seine Höhe hängt davon ab, was der Berechtigte gesetzlich erhalten hätte. Wir prüfen, ob ein Pflichtteilsanspruch besteht, und setzen ihn durch oder wehren ihn ab. Häufig lässt sich ein Pflichtteil auch außergerichtlich regeln, wenn die Höhe zwischen den Beteiligten geklärt werden kann.

Ihr Anliegen persönlich besprechen

Wenn Fristen einzuhalten sind oder eine Entscheidung ansteht, besprechen Sie Ihre Situation direkt mit uns – telefonisch oder online, auf Deutsch oder Polnisch. Kontakt aufnehmen.

Nachlassteilung

Gibt es mehrere Erben, entsteht zunächst eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass kann anschließend geteilt werden – einvernehmlich oder, wenn keine Einigung möglich ist, durch das Gericht. Die Teilung umfasst Vermögenswerte ebenso wie Schulden.

Eine klare Übersicht über den Bestand des Nachlasses erleichtert eine faire Teilung erheblich. Wir beraten zur Teilung und vertreten einen Erben, wenn die Sache vor Gericht entschieden werden muss. Eine gütliche Teilung ist meist schneller und kostengünstiger als ein gerichtliches Verfahren.

Haftung für Nachlassschulden

Erben haften grundsätzlich für die Schulden des Nachlasses. Bei der heute üblichen Annahme mit beschränkter Haftung ist die Haftung jedoch auf den Wert des Nachlasses begrenzt, sodass das eigene Vermögen des Erben geschützt bleibt.

Ob und wie weit gehaftet wird, sollte früh geklärt werden, insbesondere wenn unklar ist, ob der Nachlass überschuldet ist. Die Entscheidung über Annahme oder Ausschlagung hängt oft genau von dieser Frage ab.

Grenzüberschreitende Erbfälle

Lebt der Erblasser oder der Erbe im Ausland, stellt sich die Frage, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig ist. Innerhalb der EU wird dies durch die Europäische Erbrechtsverordnung geregelt, die grundsätzlich an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers anknüpft.

Für den Nachweis der Erbenstellung über Grenzen hinweg kann ein Europäisches Nachlasszeugnis dienen. Wir klären früh, welches Recht anwendbar ist und wie sich ein polnischer Erbfall mit dem Wohnsitzland verbindet. So lässt sich vermeiden, dass in zwei Ländern widersprüchliche Schritte eingeleitet werden.

Steuer

Der Erwerb von Todes wegen kann in Polen Erbschaftsteuer auslösen. Für nahe Angehörige bestehen jedoch weitgehende Befreiungen, sofern bestimmte Anzeigepflichten und Fristen eingehalten werden.

Die steuerliche Seite sollte früh mitgedacht werden, da versäumte Fristen eine sonst mögliche Befreiung entfallen lassen können. Wir weisen auf die steuerlichen Fragen hin, ersetzen aber keine gesonderte Steuerberatung. Die fristgerechte Anzeige des Erwerbs ist dabei oft entscheidend für eine Befreiung.

Praktischer Ablauf und Unterlagen

Für eine erste Einschätzung genügt meist eine kurze Schilderung der Lage und der wichtigsten Unterlagen – etwa Sterbeurkunde, ein etwaiges Testament und Angaben zu den weiteren Erben und zum Nachlass. Fremdsprachige Unterlagen müssen teils übersetzt werden.

Auf dieser Grundlage lässt sich der weitere Weg planen: Annahme oder Ausschlagung, Bestätigung der Erbschaft, gegebenenfalls Teilung oder Pflichtteil. Vieles kann auf der Grundlage einer Vollmacht aus der Ferne erledigt werden.

Testament und seine Formen

Ein Testament kann in Polen in verschiedenen Formen errichtet werden – am häufigsten handschriftlich oder als notarielles Testament. Für die Wirksamkeit gelten bestimmte Formanforderungen, deren Nichtbeachtung dazu führen kann, dass ein Testament unwirksam ist.

Ist ein Testament vorhanden, sollte früh geprüft werden, ob es formwirksam ist und wie es sich zur gesetzlichen Erbfolge und zum Pflichtteil verhält. Bestehen Zweifel an der Echtheit oder der Testierfähigkeit, kann ein Testament unter bestimmten Voraussetzungen angefochten werden.

Geerbte Immobilie in Polen

Gehört zum Nachlass eine Immobilie, ist nach der Bestätigung der Erbschaft die Eintragung der Erben im Grundbuch erforderlich, bevor über die Immobilie verfügt werden kann. Erst danach lässt sich die Immobilie etwa verkaufen oder übertragen.

Für Erben im Ausland, die eine geerbte Immobilie in Polen verkaufen möchten, koordinieren wir die erbrechtliche und die grundstücksbezogene Seite, damit der Verkauf ohne unnötige Verzögerung erfolgen kann.

Schenkungen und lebzeitige Zuwendungen

Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers können für das Erbe von Bedeutung sein. Sie können bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden und in bestimmten Fällen dazu führen, dass ein Beschenkter zur Ergänzung des Pflichtteils herangezogen wird.

Ob und wie eine Schenkung zu berücksichtigen ist, hängt von ihrem Zeitpunkt und ihrem Empfänger ab. Wir prüfen, welche Zuwendungen für einen Pflichtteil oder eine Teilung erheblich sind, und beziehen sie in die Bewertung des Falls ein. Auch geschenkte Immobilien können dabei eine Rolle spielen.

Kosten und Dauer

Wie lange ein Erbfall dauert und welche Kosten entstehen, hängt vom Weg ab – notarielle Bestätigung oder gerichtliches Verfahren – und davon, ob unter den Beteiligten Einigkeit besteht. Gerichtliche Verfahren dauern in der Regel länger als eine einvernehmliche notarielle Lösung.

Deshalb sollten Kosten und voraussichtliche Dauer gegen das abgewogen werden, was erreicht werden soll. Wir geben früh eine realistische Einschätzung, damit Sie über die weiteren Schritte informiert entscheiden können.

Realistische Einschätzung

Ein Erbfall sollte nüchtern eingeschätzt werden. Ob sich etwa die Durchsetzung eines Pflichtteils oder die gerichtliche Teilung lohnt, hängt vom Bestand des Nachlasses, von möglichen Schulden und von der Haltung der übrigen Beteiligten ab.

Deshalb beruht eine verantwortungsvolle Beratung auf einer Prüfung der Unterlagen, bevor ein Ergebnis in Aussicht gestellt wird. Eine realistische Einschätzung der Möglichkeiten, der Dauer und der Kosten ist die beste Grundlage für die weiteren Schritte. Erst danach wird über das weitere Vorgehen entschieden.

Wie die Kanzlei Sie unterstützt

Als Rechtsanwalt (radca prawny) in Polen begleiten wir den gesamten Erbfall: Beratung zu Annahme oder Ausschlagung, Bestätigung der Erbschaft, Nachlassteilung, Pflichtteil und die grenzüberschreitenden Fragen, die Erben im Ausland betreffen.

Die Kanzlei hat ihren Sitz in Posen und unterstützt Mandanten in ganz Polen, weitgehend aus der Ferne. Sie erhalten eine klare Einschätzung Ihrer Stellung und der nächsten Schritte – auf Deutsch, von Anfang an. Weil im Erbrecht Fristen laufen, sollte ein Fall möglichst früh vorgelegt werden.

Verwandte Leitfäden

Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Ausschlagung einer Erbschaft in Polen?

Grundsätzlich sechs Monate ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbe von seiner Berufung erfahren hat. Wird nichts erklärt, tritt eine Annahme mit beschränkter Haftung ein. Wegen möglicher Nachlassschulden ist die Frist besonders wichtig und sollte früh geprüft werden.

Wie wird die Erbenstellung in Polen nachgewiesen?

Durch eine notarielle Erbschaftsbescheinigung oder einen gerichtlichen Beschluss über die Feststellung des Erbschaftserwerbs. Erst danach kann über den Nachlass verfügt werden, etwa eine Immobilie verkauft oder ein Konto aufgelöst werden.

Was ist der Pflichtteil?

Ein Geldanspruch naher Angehöriger, die durch Testament oder Schenkungen übergangen wurden, gegen die Erben – kein Anteil an einzelnen Gegenständen. Für ihn gelten eigene Fristen, und seine Höhe richtet sich nach dem gesetzlichen Erbteil.

Hafte ich für die Schulden des Nachlasses?

Grundsätzlich ja, bei der üblichen Annahme mit beschränkter Haftung jedoch nur bis zum Wert des Nachlasses, sodass das eigene Vermögen geschützt bleibt. Ob angenommen oder ausgeschlagen werden sollte, hängt oft von dieser Frage ab.

Welches Recht gilt, wenn der Erblasser im Ausland lebte?

Innerhalb der EU knüpft die Europäische Erbrechtsverordnung grundsätzlich an den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers an. Für den Nachweis über Grenzen hinweg kann ein Europäisches Nachlasszeugnis dienen. Das sollte früh geklärt werden.

Kann ich das Verfahren aus dem Ausland führen?

Ja. Vieles lässt sich auf der Grundlage einer Vollmacht aus der Ferne erledigen – von der Bestätigung der Erbschaft bis zur Teilung. Eine Reise nach Polen ist dafür in der Regel nicht für jeden Schritt erforderlich.